NichtselbstbelegungsklauselWas ist das und was müssen Sie beachten?

Wann Nicht-Eigenbelegungsklausel?

Eine Nichtbelegungsklausel im Kaufvertrag wird immer häufiger. Wozu dient eine solche Klausel und worauf ist zu achten?

Was ist eine „Nicht-Eigennutzungsklausel“?


In einem Kaufvertrag muss ein Verkäufer viel über die betreffende Immobilie und die Eigenschaften, die die Immobilie besitzt, erklären, beispielsweise über die (architektonischen) Eigenschaften, die dem Käufer wichtig sind. Es spielt eine große Rolle, ob der Verkäufer in der Immobilie gelebt hat oder nicht.

Wieso den?

Wenn ein Verkäufer die Immobilie nicht bewohnt hat, hat er keine Kenntnis von Mängeln dieser Immobilie. Oft ist ihm der Zustand der Immobilie nicht bekannt. Deshalb wird in einem solchen Fall oft eine Klausel in den Kaufvertrag aufgenommen, die den Käufer darüber informiert, dass der Verkäufer nicht alle Eigenschaften des Hauses kennt, als ob er selbst dort gewohnt hätte.

Wenn?

Die Regierung verpflichtet Wohnungsbaugesellschaften zum Verkauf von Mietobjekten. Sie verwenden diese Klausel häufig, aber auch Hauskäufer und Investoren verwenden diese Klausel häufig.

Was sind die Konsequenzen? Wird eine Nicht-Eigennutzungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen, trifft den Käufer eine erhöhte Untersuchungspflicht. Er kann nicht davon ausgehen, dass das Haus keine Mängel aufweist. Er muss nach Mängeln Ausschau halten, daher ist es ratsam, den Zustand des Hauses gründlich zu untersuchen. Schließlich kann der Verkäufer aus eigenem Wissen nichts erklären und es wird daher weniger wahrscheinlich gesagt werden, dass der Verkäufer über bestimmte Informationen verfügt haben könnte, diese aber beim Verkauf verschwiegen hat.

Erkunden.

Teilen Sie Ihrem Auftraggeber/Käufer mit, welche Folgen ein Belegungsverbot haben kann. Raten Sie dem Käufer, eine statische Untersuchung durchführen zu lassen. Denn ohne eine solche Prüfung kann sich der Verkäufer oft erfolgreich auf die Nicht-Eigennutzungsklausel berufen.

Klären Sie den Käufer auf, was die Nicht-Eigenbelegungsklausel beinhaltet und weisen Sie auf die erhöhte Untersuchungspflicht und das Risiko der Freistellung des Verkäufers bei Mängeln hin.

Was ist eine solche Klausel?

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer die verkaufte Ware nicht selbst genutzt/bewohnt hat und er daher den Käufer nicht über die Eigenschaften oder Mängel der verkauften Ware informieren konnte, die ihm sonst bekannt gewesen wären hatte den eigentlich selber verkauft. gebraucht. Dabei haben die Parteien ausdrücklich vereinbart, dass solche Eigenschaften oder Mängel auf Gefahr und Kosten des Käufers gehen und dies bei der Kaufpreisfestsetzung berücksichtigt wurde.“


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